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Erfolgreiche Rezertifizierung des Berufsbildungsbereichs

06.03.2025

HJW ist weiterhin als Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen

Stark im Team zum Wohle der Rehabilitanden: (jeweils von v.l.n.r.) hintere Reihe: Nicole Bader (QM), Marcus Kaiser (Therapieleitung), Heiko Rudolf, Urs Jäger, Brigitte Hoffmann (jeweils Berufsbildungsbereich), Christine Schweikle (Leitende Ärztin Neurologie), Lothar Binder (Leitung Berufsbildungsbereich). Mitte: Nadine Keller (QM), Nadine Mayer (Berufsbildungsbereich), Katrin Meister (Sozialdienst). Vordere Reihe: Barbara Martetschläger, Kaufmännische Direktorin, Auditorin Susanne Haiber und Theresia Jäckel vom Sozialdienst. Bild: Andrea Jagode
Stark im Team zum Wohle der Rehabilitanden: (jeweils von v.l.n.r.) hintere Reihe: Nicole Bader (QM), Marcus Kaiser (Therapieleitung), Heiko Rudolf, Urs Jäger, Brigitte Hoffmann (jeweils Berufsbildungsbereich), Christine Schweikle (Leitende Ärztin Neurologie), Lothar Binder (Leitung Berufsbildungsbereich). Mitte: Nadine Keller (QM), Nadine Mayer (Berufsbildungsbereich), Katrin Meister (Sozialdienst). Vordere Reihe: Barbara Martetschläger, Kaufmännische Direktorin, Auditorin Susanne Haiber und Theresia Jäckel vom Sozialdienst. Bild: Andrea Jagode

Mit einem klaren „weiter so“ der externen Auditorin Susanne Haiber von der Zertifizierungsstelle zertsozial (Stuttgart) ging das zweitägige AZAV Re-Zertifizierungsaudit erfolgreich zu Ende. Dem Berufsbildungsbereich des Hegau-Jugendwerks (HJW) wurde eine hohe Qualität und die Einhaltung aller Normen bescheinigt. Das bedeutet, dass das HJW weiterhin als Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen ist und damit jungen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit einer neurologischen Erkrankung im Rahmen beispielsweise einer rehaspezifischen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB3) auf eine Ausbildung oder Beschäftigungsaufnahme vorbereiten kann.

BvB3 umfasst Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als auch Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Den Berufsbildungsbereich leitet Lothar Binder, er arbeitet in enger Abstimmung mit den Kolleginnen vom Sozialdienst, Katrin Meister und Theresia Jäckel, die für die gesamte Koordination der beruflichen Maßnahmen sorgen und als Bildungsbegleiter für die weitere berufliche Integration zuständig sind.

Beim Abschlussgespräch betonte die Auditorin sie sei „begeistert“ wie man im Hegau-Jugendwerk mit den Rehabilitanden umgehe und wie gut die Stimmung im Haus sei trotz der schweren Einzelschicksale. Sie zeigte sich beeindruckt vom Optimismus, den sowohl die Mitarbeitenden als auch Rehabilitanden verbreiten. Haiber lobte auch den hohen fachlichen Anspruch der Mitarbeitenden des Berufsbildungsbereichs, die klar strukturierten Prozesse in der BvB3 Maßnahme und sie hob die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten im interdisziplinären Team hervor – von Berufsbildungsbereich über Sozialdienst bis hin zur Wilhelm-Bläsig-Schule. Anerkennende Worte fand sie auch für die positiven Rückmeldungen bei der durchgeführten Teilnehmerbefragung. Dem Lob schloss sich Barbara Martetschläger, Kaufmännische Direktorin des HJW, an; sie sei „stolz auf die Mitarbeitenden, die mit so viel Herzblut ihre Arbeit machen“.

Im Rahmen des Rezertifizierungsaudits, das Nicole Bader, zuständig im HJW für das QM, zusammen mit dem Zertifizierungsteam Ltd. Ärztin Dr. Christine Schweikle, Lothar Binder, Nadine Keller (QM) und Katrin Meister vorbereitet hatte, fanden auch Rundgänge durch das Haus der Berufsbildungsbereiche und die Schule sowie Gespräche mit einem Teilnehmer an einer beruflichen Maßnahme statt.

Die Berufsbildungsbereiche umfassen die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung, Holztechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Technische Kommunikation und Hauswirtschaft. Der Fokus der berufsvorbereitenden Maßnahmen liegt auf der individuellen Förderung unter Berücksichtigung der Interessen und Neigungen sowie den Einschränkungen und persönlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Rehabilitanden.

Zur Info:
AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch welche die Zulassung von Bildungsträgern und Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit regelt. Jährlich finden Überwachungsaudits durch fachkundige Stellen statt, die gewährleisten, dass die Qualitätsrichtlinien der AZAV eingehalten und angewendet werden. Die Rezertifizierung erfolgt alle fünf Jahre. Das neue AZAV-Zertifikat des Hegau-Jugendwerks gilt für den Zulassungszeitraum 05.02.2025 bis 04.02.2030.

Bei Interesse an beruflichen Maßnahmen hilft der Sozialdienst gerne weiter (Tel. 07734/939-338, E-Mail:sozialdienst-hjw@glkn.de)

 
 
 

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