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Wertvolle Unterstützung durch Geldauflagen

Durch Ihre Geldauflage unterstützen Sie unsere jungen Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und, nicht zu vergessen die Geschwisterkinder.

Sehr geehrte Richterinnen und Richter,
sehr geehrte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,

leider ist auch das Hegau-Jugendwerk als gemeinnützige Einrichtung dringend auf Spenden angewiesen. Viele unserer Leistungen werden von keinem Kostenträger übernommen, sind jedoch für die größtmögliche Teilhabe unserer teils noch sehr jungen Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung. Eine zugewiesene Geldauflage unterstützt insbesondere diese jungen Menschen, ihre teils schwer traumatisierten Angehörigen vor Ort sowie die Arbeit des Hegau-Jugendwerks – und das nachhaltig.
Mit Ihrer Geldauflage leisten Sie einen äußerst wertvollen Beitrag.


Sehr geehrte(r) Website-BesucherIn,

falls Sie eine Staatsanwältin bzw. einen Staatsanwalt, ein(e) StrafrichterIn oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Strafrecht kennen, freuen wir uns von Herzen, wenn Sie das Hegau-Jugendwerk als Geldauflagenempfänger vorschlagen.

Wir bedanken uns bereits im Voraus und versichern Ihnen, dass alle Geldauflagen, alle Spenden für „Projekte“ bzw. Anschaffungen eingesetzt werden, die unseren Patientinnen und Patienten bzw. ihren Angehörigen vor Ort zugutekommen.

 

Ihr Ansprechpartner

Stabsstelle
Marketing & Fundraising
Tanja Kranz

Tel: 07734 939-390
Fax: 07734 939-206
E-Mail
 
 

Spendenkonto

Spendenkonto
Hegau-Jugendwerk GmbH
Sparkasse Hegau-Bodensee
IBAN:
DE17 6925 0035 00 04 9549 62
BIC:
SOLADES1SNG

 
 
 

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