Die Ziele schulischer Rehabilitation an der Wilhelm-Bläsig-Schule lassen sich in zwei Bereiche gliedern.
Zunächst versuchen wir alles zu tun, um dem Rehabilitanden nach der Akutphase der Erkrankung mit individualisiert-differenzierter Förderung möglichst nahe an frühere schulische und persönliche Kompetenzen heranzuführen. Dabei gilt es den jungen Menschen als Ganzes zu fördern und ihn in seiner aktuellen Lebenssituation wahrzunehmen. Arbeit an den Stärken bei gleichzeitiger Akzeptanz der Schwächen, verbunden mit Freude an Lernprozessen, führen nach unserer Erfahrung zu Selbstvertrauen, Motivation und Perspektive.
Die Wilhelm-Bläsig-Schule sieht sich darüber hinaus als wichtiges Bindeglied zu den jeweiligen Schulen in ganz Deutschland.
Das zweite große Ziel unserer schulischen Rehabilitation ist die Wiedereingliederung in ein geeignetes vorschulisches, schulisches oder berufliches Umfeld. Idealerweise ist dies die früher besuchte Bildungseinrichtung. Je nach Verlauf der Rehabilitation empfiehlt sich eine Unterbringung in einer geschützten Einrichtung, welche die Folgen der Erkrankung im weiteren Bildungsweg berücksichtigt.
In allen Fällen erarbeitet die Schulleitung im internen und interdisziplinären Austausch und Kooperation mit der zukünftigen Schule ein Konzept der Wiedereingliederung, um die Rückkehr und Integration in die schulische Lebenswelt angemessen vorzubereiten.
Besonders dann, wenn ein besonderer pädagogischer- oder sonderpädagogischer Unterstützungs- und Förderbedarf vorliegt, sind in der Endphase intensive Gespräche mit den Eltern und Rehabilitanden wichtig. Die Schulleitung nimmt Kontakt zu aufnehmenden Schulen und Schulämtern auf, um die entsprechenden Übergänge vorzubereiten.
Im abschließenden Schulbericht schildern die beteiligten Lehrkräfte Unterrichtsinhalte, Entwicklungsfortschritte sowie das Lern- und Arbeitsverhalten und fassen in entsprechenden Empfehlungen weiterhin notwendige Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zusammen.
Die Maßnahmen der Wiedereingliederung versuchen wir aufs Engste mit den bildungs-, gesundheits- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen abzustimmen. Konkret orientieren wir uns an den Vorgaben der UN-Menschenrechtscharta, der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und den Rahmenbedingungen der Inklusionsdebatte.
Abstrakt-logisches Denken, Problemlösefähigkeit und Urteilsvermögen
Allgemeine Information
Antrieb
Auditive Wahrnehmung
Aufmerksamkeit und Konzentration
Grob- und Feinmotorik
Frustration
Gedächtnis
Impulskontrolle und Aggression
Informationsverarbeitung und Arbeitstempo
Kopfschmerzen
Müdigkeit
Orientierung
Planung und Organisation
Schonende und stufenweise Wiedereingliederung
Selbstbild - Krankheitseinsicht
Sprache und Kommunikation
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