Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hegau-Jugendwerk GmbH im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) arbeitet daran, ihre Webseite entsprechend § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.hegau-jugendwerk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte (Formulare/Broschüren/Flyer im PDF-Format sowie teilweise Videos) sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG.

Um die Webseite nach und nach barrierefrei umzuwandeln, gehen wir folgendermaßen vor:

  • Priorisierung der vorhandenen Dokumente,

  • Sensibilisierung und Schulung unserer Mitarbeitenden,

  • sukzessive barrierefreie Umsetzung.

  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 25.05.2026 erstellt.

  2. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie irgendwelche Mängel auf unserer Seite entdeckt haben, welche eine barrierefreie Nutzung unserer Webseite erschwert bzw. unmöglich macht, oder weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, nutzen Sie hierzu bitte folgenden Kontakt. Geben Sie dabei bitte als Betreff "Barrierefreiheit Webseite" an. Bitte beschreiben Sie, auf welcher Seite (mit Link) welche Inhalte für Sie nicht erreichbar sind bzw. wo Sie die Webseite nicht nutzen können. Wir kümmern uns dann gerne um Ihr Anliegen.

    Stabsstelle Marketing
    Hegau-Jugendwerk GmbH
    Tanja Kranz
    Kapellenstraße 31, 78262 Gailingen

    Tel: 07734 939-390,
    E-Mail: tanja.kranz@hegau-jugendwerk.de

  3. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz gGmbH (GLKN) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Hegau-Jugendwerk GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Tel. 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige beim Landratsamt Konstanz finden Sie unter: https://www.lrakn.de/bildung+_+soziales/anlaufstellen+_+beratungsangebote/menschen+mit+behinderung

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die neue Webseite des Hegau-Jugendwerks wird fortlaufend weiterentwickelt. Hinweise, Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit nehmen wir gerne entgegen.

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