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Aufnahmekriterien
Voraussetzungen und Kostenträger für eine neurologische Rehabilitation
Aufnahme in Früh- und weiterführende Rehabilitation
In der Abteilung Frührehabilitation werden schwerstbetroffene Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ohne erhöhten Hirndruck und mit stabilen Vitalfunktionen sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in frühen Remissionsstadien nach Hirnschädigung aufgenommen, die noch einer intensivmedizinischen Überwachung und gegebenenfalls Behandlung bedürfen. Beatmungsbedürftige Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie Personen mit schweren Bewusstseinsstörungen werden ebenfalls behandelt.
In die Abteilung der weiterführenden Frührehabilitation werden Rehabilitandinnen und Rehabilitanden übernommen, sobald sie keiner intensivmedizinischen Überwachung mehr bedürfen und zur zeitlich begrenzten aktiven Therapieteilnahme in der Lage sind.
Daneben werden auch Personen aufgenommen, bei denen die Schädigung bereits länger zurückliegt und die aufgrund einer schweren Behinderung einer intensiven pflegerischen und therapeutischen Betreuung bedürfen.
Für die Aufnahme in die weiterführende Rehabilitation bzw. zur Anschlussrehabilitation sollten die jugendlichen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eine weitgehende Selbstständigkeit bei den wichtigsten alltäglichen Verrichtungen aufweisen. Die Aufnahme von Rollstuhl-Patientinnen und -Patienten ist ohne Weiteres möglich.
Bei beruflichen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ist eine ausreichende psychische und physische Belastbarkeit für die vorgesehene Maßnahme erforderlich.
In unserem Haus K ermöglicht das therapeutisch-pflegerische Setting auch die Aufnahme von Kindern, bei denen aufgrund körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigungen ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich ist.
Unsere Kostenträger im Überblick
Das Hegau-Jugendwerk Gailingen ist als Krankenhaus gemäß § 107 Abs. 1 SGB V und als Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 Abs. 2 SGB V anerkannt.
Wir verfügen über Versorgungsverträge mit:
Gesetzlichen Krankenversicherungen
Rentenversicherungen
Unfallkassen
Berufsgenossenschaften
Haftpflichtversicherern
Agentur für Arbeit
Kommunal- und Landschaftsverbänden
Auch private Krankenversicherungen erkennen unsere Leistungen an. Der Leistungsumfang kann jedoch je nach Versicherung variieren – bitte sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Kostenträger.
Selbstverständlich ist auch eine Behandlung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler möglich.
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