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Häufig gestellte Fragen
Gut informiert – von Anfang an. Ein Aufenthalt in einer Rehaeinrichtung wirft viele praktische Fragen auf. Damit Sie gut vorbereitet anreisen und sich auch vor Ort schnell orientieren können, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Orientierung leicht gemacht
Zur besseren Orientierung haben wir die Fragen und Antworten in vier Themenbereiche gegliedert. So finden Sie auf einen Blick genau die Informationen, die für Sie wichtig sind.
Vor der Anreise
Wichtige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Personalausweis oder Reisepass (Gailingen liegt an der Schweizer Grenze)
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis/Impfpass
- Medikamentenplan
- Schulzeugnisse, Schulberichte und Förderpläne (Kopien)
Zudem, wenn vorhanden:
- Blutverdünnungskarte (Marcumarausweis)
- Allergiepass
- Diabetesausweis
- Anfallskalender bei Epilepsie oder Kopfschmerz
Kleidung
Bitte bringen Sie der Jahreszeit angepasste Kleidung mit – bequeme und legere Kleidungsstücke für den Alltag sowie Sportsachen für die Therapie.
Für Anwendungen im Wasser werden Badeanzug, Bikini oder Badehose benötigt. Auch wetterfeste Kleidung, feste Schuhe und ggf. eine Regenjacke oder ein Sonnenschutz sind empfehlenswert.
Hygieneartikel
Vergessen Sie bitte nicht Ihre persönlichen Hygieneartikel.
Handtücher und Bettwäsche werden von der Klinik gestellt.
Hilfsmittel
Bitte bringen Sie alle individuell angepassten Hilfsmittel mit, zum Beispiel:
Rollstuhl
Rollator
Rehabuggy
Orthesen
Laufhilfen oder Walker
Therapiestühle und Stehständer sind vor Ort vorhanden.
Wenn Sie einen Duschhocker oder Toilettenstuhl benötigen, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrer Anreise, damit wir eine passende Lösung finden können.
Medikamente
Bitte bringen Sie Medikamente für die ersten Tage mit. Wenn Sie Ihre gewohnten Präparate weiter einnehmen möchten, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge für den gesamten Aufenthalt mit.
In der Klinik werden wirkstoffgleiche Medikamente verabreicht.
Präparate der Komplementärmedizin sowie Nahrungsergänzungsmittel sind für den gesamten Aufenthalt mitzubringen.
Bei Sondermedikationen wie beispielsweise Immunglobulinen, Enzymersatztherapie u. Ä. kontaktieren Sie uns bitte.
Bei Anreise mit dem Zug ist der Bahnhof Singen (Hohentwiel) Ihr Zielbahnhof. Bei einer Ankunft bis 15 Uhr kann ein Fahrdienst der Klinik Sie gerne abholen – bitte melden Sie dies mindestens einen Tag vorher an.
Alternativ können Sie mit Linienbussen von Singen über Gottmadingen zum Hegau-Jugendwerk fahren.
Das Hegau-Jugendwerk selbst übernimmt keine Fahrtkosten. Bitte reichen Sie Ihre Belege oder Fahrkarten direkt bei Ihrem zuständigen Kostenträger zur Erstattung ein.
Bitte beachten Sie: Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, deren Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt wurde, gelten abweichende Regelungen. Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an unser Team – wir informieren Sie über das genaue Vorgehen.
Rund um das Klinikgelände stehen kostenfreie PKW-Parkplätze zur Verfügung.
Für Wohnmobile gibt es gebührenpflichtige Stellplätze im nahegelegenen Rheinuferpark (ca. 10 Gehminuten vom Hegau-Jugendwerk entfernt).
Sobald alle Unterlagen von Ihrem Kostenträger bei uns eingegangen und intern geprüft sind, nehmen wir automatisch Kontakt mit Ihnen auf. Sie erhalten von uns erste Informationen zu Ihrem Aufenthalt mit Angabe der voraussichtlichen Wartezeit. In diesem Schreiben bitten wir Sie um eine telefonische Rückmeldung, damit wir alle planungsrelevanten Informationen, offenen Fragen und organisatorischen Details gemeinsam klären können.
Die Dauer der Rehabilitation ist im Bewilligungsbescheid Ihres Kostenträgers festgelegt. Sie richtet sich grundsätzlich nach dem Krankheitsbild und dem vereinbarten Rehabilitationsziel. Eine Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthalts ist – je nach medizinischer Notwendigkeit – individuell möglich und wird mit dem Kostenträger abgestimmt.
Da die tatsächliche Aufenthaltsdauer von diesen Faktoren abhängt, kann Ihnen die Patientenaufnahme im Vorfeld keine verbindliche Auskunft zur Dauer der Rehabilitation geben.
Nein. Für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie für den Zeitraum der Rehabilitation freizustellen.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden haben während der Rehabilitation Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Lohnersatzleistungen, abhängig vom jeweiligen Kostenträger.
Welche Regelung für Sie gilt, hängt vom jeweiligen Kostenträger und Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem zuständigen Kostenträger.
Hinweis für Begleitpersonen
Informationen zu möglichen Lohnersatzleistungen, beispielsweise Kinderkrankengeld, finden Sie im Bereich „Für Begleitpersonen und Angehörige“.
Während Ihres Aufenthaltes
Alleinreisende Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wohnen in der Regel in Doppelzimmern oder – in Haus K – in Mehrbettzimmern mit familienähnlicher Gruppenstruktur.
Bei Mitaufnahme einer medizinisch notwendigen Begleitperson erfolgt die Unterbringung gemeinsam in einem Rooming-in-Zimmer oder in einem unserer Angehörigenhäuser.
Der Therapieplan wird individuell abgestimmt. Berücksichtigt werden dabei:
Krankheitsbild
Rehabilitationsziel
Belastbarkeit
Motivation der Rehabilitandin oder des Rehabilitanden
An Werktagen finden – je nach medizinischer Notwendigkeit – bis zu fünf Einzel- oder Gruppentherapien statt, zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Physiotherapie
Ergotherapie
Logopädie
Psychologie
Schule
Am Samstag werden bei Bedarf bis zu zwei Therapien angeboten.
Die Therapiezeiten liegen werktags am Vor- und Nachmittag, samstags ausschließlich am Vormittag.
Familienheimfahrten sind nach den gesetzlichen Vorgaben der Kostenträger erst nach einem Aufenthalt von acht Wochen möglich.
Wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen, können Rehabilitandinnen und Rehabilitanden an den Wochenenden Ausflüge unternehmen oder Besuch empfangen.
Für genaue Informationen zu schulischen Themen wenden Sie sich bitte direkt an das Schulsekretariat des Hegau-Jugendwerks:
Tel. 07734 939-362
Ja. Persönliche Kleidung kann gegen eine einmalige Waschpauschale von 50,00 Euro gewaschen werden. Die Pauschale ist am Empfang zu bezahlen.
Im Rahmen dieser Pauschale wird die mitgebrachte Kleidung regelmäßig gewaschen. Falls eine Kennzeichnung der Wäschestücke erforderlich ist, übernimmt dies unsere Hauswirtschaft.
Die gewaschene Kleidung wird einmal pro Woche auf der Station in personalisierten Wäschefächern bereitgelegt.
Bitte beachten Sie: Für verlorengegangene Kleidungsstücke übernehmen wir keine Haftung.
Bei Fragen hilft Ihnen unsere Hauswirtschaftsabteilung gerne weiter:
Tel. 07734 939-125
An der Rezeption können Sie bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Auch Kreditkartenzahlung ist möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlung mit Kreditkarte eine Gebühr von 3 Prozent auf den jeweiligen Betrag erhoben wird.
Angehörige oder Eltern können Taschengeld am Empfang einzahlen oder auf das Konto des Hegau-Jugendwerks überweisen.
Bitte geben Sie bei einer Überweisung unbedingt folgenden Verwendungszweck an:
„Taschengeld“ sowie Vor- und Nachname der Rehabilitandin oder des Rehabilitanden
Kontoverbindung:
Hegau-Jugendwerk GmbH
Sparkasse Hegau-Bodensee
IBAN: DE17 6925 0035 00 04 9549 62
BIC: SOLADES1SNG
Die Auszahlung erfolgt in bar am Empfang. Dort werden alle Ein- und Auszahlungen mit Unterschrift dokumentiert.
Auf Wunsch können Auszahlungsgrenzen vereinbart werden. Bitte sprechen Sie dies direkt mit dem Empfang ab.
Für Begleitpersonen und Angehörige
Eine familienorientierte Rehabilitation wird in unserer Klinik nicht angeboten.
Jede Rehabilitandin und jeder Rehabilitand kann jedoch von einer medizinisch notwendigen und vom Kostenträger bewilligten Begleitperson begleitet werden.
Die Mitaufnahme eines Geschwisterkindes ist in Einzelfällen möglich, jedoch nicht auf allen Stationen erlaubt.
Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen Ihre individuelle Situation gemeinsam mit Ihnen.
Ja, ein Wechsel der Begleitperson ist grundsätzlich möglich. Bitte besprechen Sie dies im Voraus mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten sowie der Aufnahmeabteilung. Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber oder Kostenträger eine Bescheinigung benötigen, teilen Sie dem Sozialdienst die Anwesenheitszeiten der Begleitperson mit.
Als vom Kostenträger bewilligte medizinisch notwendige Begleitperson haben Sie bei stationärer Mitaufnahme Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist. Bei Kindern über 12 Jahren besteht dieser Anspruch nur, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Rehabilitation bei Ihrem zuständigen Kostenträger nach den genauen Voraussetzungen und dem Antragsverfahren.
Im Rahmen unseres Wochen-Programms für Begleitpersonen bieten wir eine Vielzahl an Aktivitäten und Angeboten an – zum Beispiel Yoga, Eltern-Gym, Kreativ-Treffs, Hygieneschulungen, Back-Treffs, Gesprächsrunden oder Informationsveranstaltungen.
Die einzelnen Angebote variieren je nach Jahreszeit und Kapazität und werden regelmäßig aktualisiert.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) – je nach Verfügbarkeit – unsere ambulante Physio- oder Ergotherapie in Anspruch zu nehmen.
Unterkünfte für medizinisch nicht notwendige Begleitpersonen sowie für Besucherinnen und Besucher gibt es im Ort Gailingen am Hochrhein. Informationen und ein Gastgeberverzeichnis erhalten Sie bei der Tourist-Information Gailingen unter Tel. 07734 9303-42 / -43 oder online unter www.gailingen.de.
Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Unterkünfte begrenzt ist. Insbesondere in den Sommerferien empfiehlt es sich, frühzeitig eine passende Unterkunft zu reservieren.
In unseren Elternhäusern D und E stehen voll ausgestattete Waschküchen mit Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Wäscheständern, Bügelbrettern und Bügeleisen zur Verfügung. Die Nutzung der Waschmaschinen kostet 5,00 € pro Waschgang. Die erforderlichen Wäschechips erhalten Sie am Empfang in Haus A.
Die Nutzung der übrigen Ausstattung ist kostenfrei. Bitte bringen Sie Waschmittel, Weichspüler oder ähnliche Produkte selbst mit.
Alternativ können Begleitpersonen ihre Wäsche auch von der Hauswirtschaftsabteilung waschen lassen. Dafür benötigen Sie ebenfalls einen Wäschechip (5,00 € für einen Wasch- und Trockengang), den Sie am Empfang erwerben können.
Freizeit, Service & Reha-Alltag
Im FreizeitTreff im Haus L können sich Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie deren Angehörige entspannen und gemeinsam ihre Freizeit gestalten. Hier stehen zahlreiche Beschäftigungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.
Der FreizeitTreff wird durch Mitarbeitende des Sozialpädagogischen Dienstes organisiert, betreut und beaufsichtigt.
Der FreizeitTreff bietet unter anderem:
Kiosk & Bistro mit einem kleinen Angebot an heißen Snacks und Getränken
Kegelbahn, Tischkicker, Tischtennis, Airhockey, Billard und Dart
Spielekonsolen wie PlayStation und Wii
Kleinkinderspielecke sowie Gesellschaftsspiele
Bibliothek mit Kinder-, Jugend- und Erwachsenenliteratur
Diverse Veranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktionen
Erholung in der Umgebung
Rund um das Hegau-Jugendwerk finden Sie zahlreiche schöne Spazier- und Wanderwege, von denen viele auch mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gut befahrbar sind.
Beliebte Ausflugsziele sind der Rheinfall in Schaffhausen, das mittelalterliche Städtchen Stein am Rhein (bitte Personalausweis nicht vergessen) oder der rund 20 Kilometer entfernte Bodensee.
Gailingen am Hochrhein ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. In der Tourist-Information erhalten Sie umfangreiches Informationsmaterial zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen in der Region, Tel. 07734 / 9303-42 oder -43.
Spielmöglichkeiten für Kinder
Auf dem Klinikgelände befindet sich zudem ein großzügiger Spielplatz, der sowohl für Kinder mit als auch ohne Einschränkungen geeignet ist.
Er bietet unter anderem:
eine Kettcarbahn
eine (Rollstuhl-)Schaukel
einen großen Sandkastenbereich mit Spielehaus, Matschtisch und Bagger, Flüsterblumen und verschiedene Plätze zum Verweilen
Das Schwimmbad steht Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Rahmen ihrer therapeutischen Maßnahmen zu festgelegten Zeiten zur Verfügung.
Auch Begleitpersonen können das Schwimmbad zu bestimmten Zeiten während der Therapiezeiten nutzen. Die aktuellen Nutzungszeiten erfahren Sie vor Ort.
Ja, in den Häusern B, C, D, E, K und L steht WLAN zur Verfügung. Für die Nutzung benötigen Sie einen Zugangspin, den Sie am Empfang in Haus A erwerben können. Der PIN kann für zwei Endgeräte gleichzeitig genutzt werden.
Im Aufenthaltsraum von Haus D steht zusätzlich ein Gäste-PC mit Internetzugang zur Verfügung, den Sie kostenfrei nutzen können.
Wichtiger Hinweis zur Handynutzung:
Bitte stellen Sie Ihr Mobiltelefon unbedingt auf manuelle Netzwahl. Da sich das Hegau-Jugendwerk in unmittelbarer Grenznähe zur Schweiz befindet, kann sich Ihr Handy sonst automatisch in das Schweizer Mobilfunknetz einwählen. Dies kann zu deutlich höheren Roamingkosten führen.
Eingehende Post liegt auf der Station bereit.
Briefmarken und eine große Auswahl an Postkarten erhalten Sie am Empfang in Haus A. Ein Briefkasten befindet sich vor dem Klinikgebäude.
In Ihrem Zimmer befindet sich ein kleiner Tresor bzw. ein Schließfach. Für Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden.
Das Hegau-Jugendwerk verleiht keine Fahrräder.
Ein Fahrradverleih besteht von März bis Oktober über die Tourist-Information Gailingen, Tel. 07734 / 9303-42 oder -43.
Für mitgebrachte Fahrräder stehen nicht abgeschlossene Abstellräume zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für dort abgestellte Fahrräder keine Haftung übernommen werden kann.
Rauchen
Auf dem gesamten Klinikgelände und in allen Gebäuden gilt ein absolutes Rauchverbot.
Das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten oder Shishas ist ausschließlich an den dafür gekennzeichneten Raucherpoints erlaubt.
Bitte nehmen Sie aus Rücksicht auf andere und insbesondere auf Kinder keine Begleitpersonen dorthin mit, da Passivrauchen nachweislich gesundheitsschädlich ist.
Alkoholkonsum
Auf dem gesamten Gelände des Hegau-Jugendwerks besteht ein generelles Konsumverbot von alkoholischen Getränken.
Diese Regelung dient dem Schutz aller Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie einem sicheren, therapeutisch förderlichen Umfeld.
Ja, jedoch aus Gründen des Brandschutzes nur bis max. 1000 Watt Leistung (z. B. Ladegeräte, Rasierer, elektrische Zahnbürste). Wasserkocher oder ähnliche Geräte sind nicht erlaubt.
Für den ordnungsgemäßen Zustand der mitgebrachten Geräte und die Aufsicht über deren Nutzung sind Sie selbst verantwortlich und in Schadensfällen haftend.
Ja. Diese erkennen Sie im Rahmen des Behandlungsvertrags an, den Sie selbst als Patientin bzw. Patient oder Rehabilitandin bzw. Rehabilitand beziehungsweise als erziehungsberechtigte oder gesetzliche Betreuungsperson für Ihr Kind mit dem Hegau-Jugendwerk geschlossen haben.
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