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Wie beantrage ich eine Reha
Eine medizinische Rehabilitation muss beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Damit Ihr Antrag vollständig ist, empfiehlt es sich, ihn gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auszufüllen. Wer für die Kostenübernahme zuständig ist und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie hier. Weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie auf einer separaten Seite.
Zuständigkeit und Antragstellung
Besteht bei Ihrem Kind oder Ihnen als junger Erwachsener ein medizinischer Rehabilitationsbedarf, ist ein Kostenübernahmeantrag erforderlich. Je nach Schwere der Erkrankung, den bestehenden Beeinträchtigungen sowie den persönlichen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen ist dieser Antrag bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung einzureichen.
Bei einem Unfallgeschehen in der Schule, am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin kann auch die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der zuständige Kostenträger sein.
Ärztliche Unterstützung
Der Antrag enthält neben persönlichen Angaben auch medizinische Begründungen. Bitten Sie daher Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitation zu bescheinigen.
Begleitperson mitbeantragen
Ist aufgrund des Alters oder der Schwere der Erkrankung eine Begleitperson aus medizinischer oder psychologischer Sicht erforderlich, sollte die Kostenübernahme hierfür gleichzeitig mit der Reha beantragt werden.
Wunsch- und Wahlrecht nutzen
Bereits im Kostenübernahmeantrag können Sie von Ihrem gesetzlichen Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre bevorzugte Klinik angeben. Auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann aus fachlichen Gründen eine bestimmte Einrichtung vorschlagen.
Einreichen des Antrags und Bescheid
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie direkt beim zuständigen Kostenträger ein. Nach Prüfung Ihres Rehabilitationsantrags erhalten Sie einen Bescheid des Rehabilitationsträgers.
Wird die Rehabilitation bewilligt, erhalten Sie einen entsprechenden Kostenübernahmebescheid. Im Falle einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen – häufig wird der Antrag nach einer erneuten Prüfung doch genehmigt. Unterstützung bei Widerspruchsverfahren finden Sie unter www.arbeitskreis-gesundheit.de.
Sind Sie mit der vom Kostenträger vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden, können Sie ebenfalls schriftlich – unter Hinweis auf Ihr gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht – eine Umstellung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen.
Gesetzliche Grundlagen
• § 40 Abs. 2 SGB V (Krankenkasse)
• § 31 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VI (Rentenversicherung)
Mitaufnahme einer Begleitperson
• § 31 Abs. 2 SGB VI (Rentenversicherung)
• § 11 Abs. 3 SGB V (Krankenkasse)
Antragsformulare
Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de
→ Formulare und Anträge
→ Versicherte
→ Rehabilitation
→ Antragspaket Kinderrehabilitation (G 200) oder bei selbst Versicherten
→ Antragspaket auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (G 100, G 110)
Gesetzliche Krankenkassen
Das Antragsformular trägt die Bezeichnung Muster 61 und kann auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
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