Im Rahmen der Umsetzung der Compliance Strategie im GLKN
haben wir ein Compliance Management System (CMS) zur Sicherstellung eines
ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens
eingerichtet. Das CMS dient der Verhinderung und Prävention von Verstößen.
Diese Zielsetzung richtet sich an die Geschäftsführung, an alle Mitarbeitenden
sowie auch an die Geschäftspartner des GLKN.
Wesentliche Pflichten, Leitlinien und Werte für das
rechtskonforme Handeln des GLKN ergeben sich aus unserem Verhaltenskodex. Unser
Verhaltenskodex wird durch Compliance-Richtlinien und Verhaltensvorgaben konkretisiert.
Der GLKN hat darüber hinaus zahlreiche weitere interne Prozesse zur
Risikoanalyse und für ein effektives Monitoring unseres CMS implementiert.
Der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) respektiert geltendes Recht uneingeschränkt und verlangt das Gleiche von allen Beschäftigten im Unternehmen. Dies schließt ein Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und der umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten uneingeschränkt ein.
Zusätzlich haben unsere Partner und Dritte jederzeit die
Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zur
unternehmerischen Menschenrechtsstrategie über eine auf unserer Webseite
aufgeführte Beschwerdestelle zu melden.
Die komplette Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie des GLKN
Alle
Mitarbeitenden des GLKN sowie dessen Geschäftspartner (Patienten, Angehörige,
Lieferanten usw.) haben die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze,
den Verhaltenskodex und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben.
Um die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers in
besonderer Weise sicherzustellen, hat der GLKN den Bereich auf die EKK Plus
GmbH übertragen. Die EKK Plus ist dem GLKN gegenüber im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit keinen Weisungen unterworfen. Die EKK Plus GmbH prüft eingehende
Hinweise unabhängig und neutral und führt gegebenenfalls notwendige Schritte
zur Aufklärung von Verstößen gegen geltendes Recht im GLKN durch.
Meldungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können hier eingereicht werden: