11. Dez 2020
Ab Montag, 14. Dezember, sind in den Akutkliniken Besuche nur noch eingeschränkt möglich
(Kreis Konstanz). Im Zuge der Verschärfung der Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, neue Besucherregelungen in den Kliniken des Gesundheitsverbundes Landkreis Konstanz. Das bedeutet: Besuche sind nur noch in Ausnahmen und nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
„Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fallzahlen leider dazu gezwungen“, erklärt Bernd Sieber, Vorsitzender der Geschäftsführung. „Wir sind uns bewusst, dass dies für unsere Patienten und ihre Angehörigen nicht leicht ist, deswegen wollen wir Besuche auch nicht strikt verbieten, sondern wo geboten auch möglich machen“, betont Sieber und meint beispielsweise damit die Begleitung durch den Partner bei einer Geburt, die Besuche von Eltern bei ihren minderjährigen Kindern oder die Besuche bei schwer kranken, sterbenden oder dementen Patienten. Wo immer medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe dies erfordern, dürfen Angehörige nach vorheriger Absprache die Patienten besuchen.
Sein abschließender dringender Appell an die Bevölkerung: „Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus eindringlich um Verständnis und um strikte Einhaltung der Besucherregelung“.