Medizinische
Eingriffe bedürfen Ihrer Einwilligung. Sind Sie zum Zeitpunkt des
Eingriffs nicht entscheidungsfähig, z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung,
starker Schmerzen oder der Wirkung von Medikamenten, so entscheidet in
Ihrer Vertretung ein von Ihnen Bevollmächtigter oder der vom
Vormundschaftsgericht bestellte Betreuer.
Über unaufschiebbar dringliche Eingriffe entscheidet der Arzt nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Zur Vorsorge, dass weitest gehend nach Ihrem Willen verfahren wird, können Sie mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht Ihren Vertreter bestimmen. Durch eine Patientenverfügung (Patiententestament) legen Sie die Grenzen ärztlicher Behandlung selbst fest. Diese Formblätter sind an den Rezeption unserer Krankenhäuser erhältlich.